Prozess

Der Prozess

Nasr-Eddine B. wurde am 20.4.2018 nach fünf Verhandlungstagen vom Freiburger Landgericht wegen Mordes an Anne und Tötung Noahs zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin E. Kleine-Cosack stellte eine besondere Schwere der Schuld fest.

B. räumte die Tat ein, sprach aber von einer aus dem Ruder gelaufenen Entführung.

Mit Requisiten zu dem Tatort
Nasr-Eddine B.  kam zum Tatort mit einem Carsharingauto. Er brachte zu der geplanten Entführung Küchenmesser,  sowie Requisiten mit,  eine schwarze Perücke und Handschellen. Man fand sie im Beifahrerfußraum Annes Auto. Dem Gericht ließ er durch seinen Verteidiger mitteilen, dass er mit der Perücke sich habe tarnen wollen, damit er bei der „Entführung“ nicht erkannt würde. Mit den Handschellen habe er Anne am Lenkrad fesseln wollen, damit sie ihn nicht an der Entführung hindern könne. Weil sie sich gewehrt und Widerstand geleistet habe, sei es zur Tötung gekommen! 

Für eine  Entführung weiter nach  Algerien waren jedoch von seiner Seite keine Vorkehrungen getroffen worden. Nicht zu beantworten war auch, warum er für eine Entführung zwei Messer von je 20 Zentimeter Klingenlänge mitgebracht hatte.

Das Urteil

Nasr-Eddine B. war auf eine kluge Richterin getroffen. Vermutlich weil sie eine offene Flanke für das nachfolgende Revisionsverfahren vermeiden wollte, ließ sie sich auf die Entführungslüge ein und erkannte bei dem Mord an Noah auf Totschlag. Der Täter habe aber, um sein Ziel, die Entführung Noahs zu erreichen, Anne getötet. Damit lag ein Mordmerkmal vor, und weil der Mord an Anne heimtückisch und besonders grausam durchgeführt worden war, erkannte sie auch eine besondere Schwere der Schuld. Dieses Urteil war revisionsfest und wurde in der Folge auch entsprechend bestätigt.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess die Verurteilung wegen zweifachen Mordes, eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Staatsanwalt T. Orschitt sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe verwirklicht. B.s Verteidiger Klaus Malek hatte für eine Verurteilung wegen zweifachen Totschlags argumentiert.Während der Urteilsbegründung weinte Nasr-Eddine B., wie so oft im Prozess, auf theatralische Weise. 

Nach dem psychiatrischen Gutachaten war Nasr-Eddine bei der Tat voll schuldfähig. Im forensischen Gutachten wird eine narzisstische Persönlichkeitsstörung festgestellt. Zeugen im Prozess hatten Nasr-Eddine B. als dominanten, alles besser wissenden Menschen beschrieben. Ein erfahrener Polizist schilderte die Emotionslosigkeit und Kälte des Täters, als er hörte beide Opfer seien tot.

Anne M. hatte immer wieder große Angst vor dem Angeklagten. Hatte Angst vor einer möglichen Entführung, da der Angeklagte den an sich genommenen Kinderausweis, auch auf Intervention des Anwalts, nicht herausgab. Und er besaß beide Staatsangehörigkeiten. Er hatte zwar die deutsche angenommen, aber die algerische nicht abgegeben. Und auch für Noah war schon ein algerischer Pass beantragt, stellte sich später bei den Ermittlungen heraus.